AUSSCHREIBUNGEN

Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung – Was bedeute das?

Der Begriff der nachhaltigen Beschaffung wurde vom „Aktionsplan nachhaltige öffentlichen Beschaffung“ (kurz: naBe-Aktionsplan) des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie stark geprägt. Er bedeutet den Wareneinkauf auf umweltfreundliche Produkte auszurichten, welche sich an der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit orientieren. Besonders im Vordergrund stehen in dieser Form der Beschaffung auch die Regionalität, Innovation und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe, unter Einhaltung der EU-rechtlichen Vorgaben.

Die nachhaltige Beschaffung baut auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit der Umwelt, des Sozialen und der Ökonomie. Umso mehr diese drei Säulen zum Einsatz kommen, umso mehr ist die Nachhaltigkeit in der Beschaffung erreicht.

Nachhaltige Beschaffung – Was bedeute das?

Die Gründe sich für eine nachhaltige Beschaffung zu entscheiden sind vielseitig und reichen vom Klimaschutz über den Tierschutz bis hin zur Transparent und der gerechte Entlohnung. Dazu hat die Bundesregierung den Aktionsplan der nachhaltigen Beschaffung entwickelt, umso die Nachhaltigkeit, vor allem in der öffentlichen Beschaffung zu gewährleisten.

Der nachhaltige Aktionsplan

Der nachhaltige Aktionsplan hilft den öffentlichen Einrichtungen die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen zu erreichen. Im speziellen sind besonders die Ziele des Klimaschutzes (SDG13), die menschenwürdigen Arbeitsbedingungen (SDG8), der Schutz von Leben an Land (SDG15) und Wasser (SDG14) im Fokus des naBe-Aktionplanes. Der erste naBe-Plan wurde in Österreich 2010 veröffentlicht. Eine reformierte Version wird 2021 veröffentlicht.

Für den öffentlichen Auftraggeber des Bundes ist der naBe-Aktionsplan verbindlich einzuhalten. Für öffentliche Auftraggeber die dem Bundesvergabrecht (BVergG2018) unterliegen (Bund, Länder, Gemeinde, öffentliche Einrichtungen, Sektorenauftraggeber, uvm.), ist der naBe-Aktionsplan als Empfehlung zur betrachten.

Der naBe-Aktionsplan steht hier zum Download bereit.

www.nabe.gv.at/was-ist-nachhaltige-beschaffung
www.nabe.gv.at/warum-nachhaltige-beschaffung

Ausschreibungsformulierungen

Sollte Ihr Unternehmen darauf Wert legen, nachhaltige Ei- und Geflügelprodukte zu beschaffen, empfiehlt es sich, Produkte mit dem AMA- Gütezeichen oder vergleichbare Gütezeichen anderer Mitgliedstaaten zu wählen. Das AMA-Gütezeichen steht für eine erhöhte Qualität bei Geflügel- und Eiprodukten.
Im technischen Leistungsverzeichnis können das AMA-Gütesiegel oder vergleichbare Gütezeichen anderer Mitgliedstaaten mit den jeweiligen Schwerpunkten der erhöhten Qualität angeführt werden. Folgende nachweisliche Schwerpunkte sind hervorzuheben:

Masthuhn:

  • Besatzdichte von max. 30kg/m2 Tiergewicht zu jedem Zeitpunkt der Mast
  • GVO-freie Fütterung
  • gesetzlich anerkanntes Gütezeichen (Bsp. AMA Gütesiegel oder gleichwertig)

Pute:

  • Besatzdichte von max. 40kg/m2 Tiergewicht zu jedem Zeitpunkt der Mast
  • GVO-freie Fütterung
  • gesetzlich anerkanntes Gütezeichen (Bsp. AMA Gütesiegel oder gleichwertig)

Legehenne:

  • keine Käfighaltung von Legehennen
  • GVO-freie Fütterung
  • zertifiziertes Soja aus Europa ( z.B. Programm Donau Soja)
  • gesetzlich anerkanntes Gütezeichen (Bsp. AMA Gütesiegel oder gleichwertig)

Deklaration laut naBe-Aktionsplan

Korrekte Deklaration

Folgende Kriterien müssen Hühner und Eiprodukte laut dem naBe-Aktionsplan in der öffentlichen Beschaffung erfüllen (entnommen aus dem naBe-Aktionsplan):

Frischeier mit Schale, Flüssigeier und Eipulver stammen nicht
von schnabelbehandelten Legehennen.

  1. AMA-Gütesiegel oder
  2. Biozertifikat oder
  3. Zertifikat einer unabhängigen/akkreditierten Kontrollstelle oder
  4. ein gleichwertiger Nachweis
Spezifikationen Nachweis
VERPFLICHTENDE TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
Frischeier mit Schale, Flüssigeier und Eipulver, Milch und Milchprodukte, Hühner- und Putenfleisch sowie Fleischzubereitungen, Faschiertes und Wurst bzw. Fleischverarbeitungsprodukte
aus Hühner- und Putenfleisch stammen aus Tierhaltung mit
GVO59-freier Fütterung.
  1. Nachweis des Bieters über eine entsprechende Zertifizierung
    auf das Merkmal „Gentechnikfreiheit“ und Angabe der Kontrollstelle60 oder
  2. ein gleichwertiger Nachweis.

Während der Vertragslaufzeit ist der Nachweis über einen entsprechenden Hinweis auf den Lieferscheinen und Rechnungen zu
erbringen, dass die Produkte aus GVO-freier Fütterung stammen,
z. B. „ohne Gentechnik“ oder OGT.

Frischeier mit Schale, Flüssigeier und Eipulver, Hühner-, Puten-,
Rind-, Kalb- und Schweinefleisch stammen von Betrieben, die Mitglied eines anerkannten Tiergesundheitsdienstes sind.
  1. Bestätigung des Bieters an der Teilnahme an einem Qualitätssicherungsprogramm der AMA,
  2. Angabe der Standorte der landwirtschaftlichen Betriebe, von
    denen die Erzeugnisse bezogen werden, inkl. Bestätigung der
    Mitgliedschaft in einem anerkannten Tiergesundheitsdienst
    oder
  3. ein gleichwertiger Nachweis.
Fleisch, Fleischzubereitungen, Faschiertes sowie Wurst bzw.
Fleischverarbeitungsprodukte stammt/stammen von Tieren, bei
deren Haltung jedenfalls die folgenden Anforderungen für die
jeweilige Tierart eingehalten wurden:

  • Kalb: Falls Tiere enthornt wurden, wurde die Enthornung mit
    lokaler Betäubung durchgeführt.
  • Hühner und Puten: Besatzdichte bei Masthühnern max. 30 kg/m2, bei Truthühnern max. 40 kg/m2.
  • Lämmer und Kitze: Schwanzkupieren, Kastration und Zerstörung
    der Hornanlage (Ziege) erfolgte mit postoperativ wirksamer
    Schmerzbehandlung.
  1. AMA-Gütesiegel oder
  2. Biozertifikat oder
  3. Zertifikat einer unabhängigen/akkreditierten Kontrollstelle oder
  4. ein gleichwertiger Nachweis

Quelle: https://www.nabe.gv.at/wp-content/uploads/2021/06/naBe-Aktionsplan-2020.pdf

Deklaration für private Unternehmen in Bezug auf die Herkunft und Qualitätsprogramme

Sollte Sie für Ihre Küche Lebensmittel einkaufen, so haben Sie bei frischem, gekühlten oder gefrorenen Geflügelfleisch laut EU-Verordnung das Recht drauf zu wissen in welchen Ursprungsland die Ware produziert wurde.

Deklaration durch das AMA-Gütezeichen

Die Herkunftsbezeichnung des AMA-Gütezeichens bezieht sich immer auf eine Region, wie zum Beispiel ein Land, ein Staat oder ein länder- und staatenübergreifendes homogenes Gebiet. Die Herkunftsregion bezieht sich dabei auf die Region in welcher alle Be- und Verarbeitungsschritte erfolgen
Das rot-weiß-rote AMA- Gütezeichen steht für die Herkunft aus Österreich. Nur Geflügelfleisch welches in Österreich geboren, gefüttert, geschlachtet und zerlegt wurde, kann mit diesem rot-weiß-rotem AMA- Gütezeichen ausgelobt werden. Eier mit dem rot-weiß-rotem Gütezeichen müssen auf einem österreichischen Bauernhof gelegt, sortiert und verpackt werden.

> https://amainfo.at/konsumenten/siegel/ama-guetesiegel
> https://www.wko.at/branchen/industrie/nahrungs-genussmittelindustrie/Kennzeichnung.html#Kennzeichnung1

Bieterprinzipien

Um bei den öffentlichen Ausschreibungen als Lieferant gewählt zu werden, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Auftraggeber müssen bereits in der Ausschreibung entscheiden welches Bieterprinzip zum Einsatz kommt. Wie schwer die einzelnen Kriterien wiegen, kommt auf das gewählte Prinzip an. In der öffentlichen Beschaffung werden drei verschiedene Prinzipien unterschieden.

Billigstangebotsprinzip

Bei diesem Prinzip wird der Zuschlag an das Angebot mit dem niedrigsten Preis gegeben. Der Preis ist hier das einzige Zuschlagskriterium. Das Billigstbieterprinzip kommt in Ausnahmefällen zum Einsatz, wenn die Leistung und der Leistungsumfang in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht eindeutig definiert ist.

https://a.auftrag.at/glossar/billigstangebotsprinzip

Bestangebotsprinzip

Das Bestangebotsprinzip wird stets gewählt, wenn es sich um eine nicht hochstandardisierte Leistung handelt. Bei diesem Prinzip wird der Zuschlag an dem technisch und wirtschaftlich günstigen Angebot erteilt. Dabei werden von Bundesvergabegesetz zwei unterschiedliche Ansätze zusammengeführt. Zum Einem erfolgt die Angebotsbewertung basierend auf den niedrigsten Kosten, gemäß dem vom Auftraggeber festgelegen Kostenmodell. Zum anderen das klassische Bestangebotsprinzip nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Dabei wird das beste Angebot anhand mehrerer Zuschlagskriterien ausgewählt.

a.auftrag.at/glossar/bestangebotsprinzip

Qualifiziertes Bestangebotsprinzip

Der wesentliche Unterschied zwischen den herkömmlichen und den „qualifizierten Bestangebotsprinzip“ liegt in den Erfüllungsanfordernissen der Qualitätskriterien. Das bedeutet konkret:
„Die Qualitätskriterien, im Kontext zu Produktanforderungen oder auch Systemzertifizierungen, werden zu einer Qualitätsanforderung, deren Erfüllung die Grundbedingung für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren ist.“ (BBG)

So wird im Gegensatz zu den anderen Verfahren, in welchen die Qualitätskriterien nur unter den SOLL-Kriterien geführt werden oder nur der Preis bewertet wird, die Qualitätskriterien auch unter den MUSS-Kriterien angeführt. Der Preis spielt im „qualifizierten Bestangebotsprinzip“ ebenfalls eine Rolle, die Auswahl des Lieferanten wird jedoch aufgrund der hohen geforderten Qualitätsstandards getroffen.

Diese hohen geforderten Qualitätsstandards können zum Beispiel eine AMA-Gütezeichen, oder die eines vergleichbaren Gütezeichens anderer Mitgliedstaaten, eine IFS Zertifizierung oder die HACCP Richtlinien sein.