AUSSCHREIBUNGEN
Nachhaltige Beschaffung
Nachhaltige Beschaffung – Was bedeute das?
Der Begriff der nachhaltigen Beschaffung wurde vom „Aktionsplan nachhaltige öffentlichen Beschaffung“ (kurz: naBe-Aktionsplan) des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie stark geprägt. Er bedeutet den Wareneinkauf auf umweltfreundliche Produkte auszurichten, welche sich an der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit orientieren. Besonders im Vordergrund stehen in dieser Form der Beschaffung auch die Regionalität, Innovation und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe, unter Einhaltung der EU-rechtlichen Vorgaben.
Die nachhaltige Beschaffung baut auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit der Umwelt, des Sozialen und der Ökonomie. Umso mehr diese drei Säulen zum Einsatz kommen, umso mehr ist die Nachhaltigkeit in der Beschaffung erreicht.
Nachhaltige Beschaffung – Was bedeute das?
Die Gründe sich für eine nachhaltige Beschaffung zu entscheiden sind vielseitig und reichen vom Klimaschutz über den Tierschutz bis hin zur Transparent und der gerechte Entlohnung. Dazu hat die Bundesregierung den Aktionsplan der nachhaltigen Beschaffung entwickelt, umso die Nachhaltigkeit, vor allem in der öffentlichen Beschaffung zu gewährleisten.
Der nachhaltige Aktionsplan
Der nachhaltige Aktionsplan hilft den öffentlichen Einrichtungen die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen zu erreichen. Im speziellen sind besonders die Ziele des Klimaschutzes (SDG13), die menschenwürdigen Arbeitsbedingungen (SDG8), der Schutz von Leben an Land (SDG15) und Wasser (SDG14) im Fokus des naBe-Aktionplanes. Der erste naBe-Plan wurde in Österreich 2010 veröffentlicht. Eine reformierte Version wird 2021 veröffentlicht.
Für den öffentlichen Auftraggeber des Bundes ist der naBe-Aktionsplan verbindlich einzuhalten. Für öffentliche Auftraggeber die dem Bundesvergabrecht (BVergG2018) unterliegen (Bund, Länder, Gemeinde, öffentliche Einrichtungen, Sektorenauftraggeber, uvm.), ist der naBe-Aktionsplan als Empfehlung zur betrachten.
Der naBe-Aktionsplan steht hier zum Download bereit.
www.nabe.gv.at/was-ist-nachhaltige-beschaffung
www.nabe.gv.at/warum-nachhaltige-beschaffung
Ausschreibungsformulierungen
Sollte Ihr Unternehmen darauf Wert legen, nachhaltige Ei- und Geflügelprodukte zu beschaffen, empfiehlt es sich, Produkte mit dem AMA- Gütezeichen oder vergleichbare Gütezeichen anderer Mitgliedstaaten zu wählen. Das AMA-Gütezeichen steht für eine erhöhte Qualität bei Geflügel- und Eiprodukten.
Im technischen Leistungsverzeichnis können das AMA-Gütesiegel oder vergleichbare Gütezeichen anderer Mitgliedstaaten mit den jeweiligen Schwerpunkten der erhöhten Qualität angeführt werden. Folgende nachweisliche Schwerpunkte sind hervorzuheben:

Masthuhn:
Pute:
Legehenne:
Deklaration laut naBe-Aktionsplan
Korrekte Deklaration
Folgende Kriterien müssen Hühner und Eiprodukte laut dem naBe-Aktionsplan in der öffentlichen Beschaffung erfüllen (entnommen aus dem naBe-Aktionsplan):
von schnabelbehandelten Legehennen.
- AMA-Gütesiegel oder
- Biozertifikat oder
- Zertifikat einer unabhängigen/akkreditierten Kontrollstelle oder
- ein gleichwertiger Nachweis
Spezifikationen | Nachweis |
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VERPFLICHTENDE TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN | |
Frischeier mit Schale, Flüssigeier und Eipulver, Milch und Milchprodukte, Hühner- und Putenfleisch sowie Fleischzubereitungen, Faschiertes und Wurst bzw. Fleischverarbeitungsprodukte aus Hühner- und Putenfleisch stammen aus Tierhaltung mit GVO59-freier Fütterung. |
Während der Vertragslaufzeit ist der Nachweis über einen entsprechenden Hinweis auf den Lieferscheinen und Rechnungen zu |
Frischeier mit Schale, Flüssigeier und Eipulver, Hühner-, Puten-, Rind-, Kalb- und Schweinefleisch stammen von Betrieben, die Mitglied eines anerkannten Tiergesundheitsdienstes sind. |
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Fleisch, Fleischzubereitungen, Faschiertes sowie Wurst bzw. Fleischverarbeitungsprodukte stammt/stammen von Tieren, bei deren Haltung jedenfalls die folgenden Anforderungen für die jeweilige Tierart eingehalten wurden:
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Quelle: https://www.nabe.gv.at/wp-content/uploads/2021/06/naBe-Aktionsplan-2020.pdf
Deklaration für private Unternehmen in Bezug auf die Herkunft und Qualitätsprogramme
Sollte Sie für Ihre Küche Lebensmittel einkaufen, so haben Sie bei frischem, gekühlten oder gefrorenen Geflügelfleisch laut EU-Verordnung das Recht drauf zu wissen in welchen Ursprungsland die Ware produziert wurde.
Mehr Informationen zu dem Thema „Angaben des Ursprungslands/Herkunftsort“ finden Sie hier:
> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013R1337-20131217&rid=1
Deklaration durch das AMA-Gütezeichen
Die Herkunftsbezeichnung des AMA-Gütezeichens bezieht sich immer auf eine Region, wie zum Beispiel ein Land, ein Staat oder ein länder- und staatenübergreifendes homogenes Gebiet. Die Herkunftsregion bezieht sich dabei auf die Region in welcher alle Be- und Verarbeitungsschritte erfolgen
Das rot-weiß-rote AMA- Gütezeichen steht für die Herkunft aus Österreich. Nur Geflügelfleisch welches in Österreich geboren, gefüttert, geschlachtet und zerlegt wurde, kann mit diesem rot-weiß-rotem AMA- Gütezeichen ausgelobt werden. Eier mit dem rot-weiß-rotem Gütezeichen müssen auf einem österreichischen Bauernhof gelegt, sortiert und verpackt werden.
> https://amainfo.at/konsumenten/siegel/ama-guetesiegel
> https://www.wko.at/branchen/industrie/nahrungs-genussmittelindustrie/Kennzeichnung.html#Kennzeichnung1
Bieterprinzipien
Um bei den öffentlichen Ausschreibungen als Lieferant gewählt zu werden, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Auftraggeber müssen bereits in der Ausschreibung entscheiden welches Bieterprinzip zum Einsatz kommt. Wie schwer die einzelnen Kriterien wiegen, kommt auf das gewählte Prinzip an. In der öffentlichen Beschaffung werden drei verschiedene Prinzipien unterschieden.

Billigstangebotsprinzip
Bei diesem Prinzip wird der Zuschlag an das Angebot mit dem niedrigsten Preis gegeben. Der Preis ist hier das einzige Zuschlagskriterium. Das Billigstbieterprinzip kommt in Ausnahmefällen zum Einsatz, wenn die Leistung und der Leistungsumfang in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht eindeutig definiert ist.
Bestangebotsprinzip
Das Bestangebotsprinzip wird stets gewählt, wenn es sich um eine nicht hochstandardisierte Leistung handelt. Bei diesem Prinzip wird der Zuschlag an dem technisch und wirtschaftlich günstigen Angebot erteilt. Dabei werden von Bundesvergabegesetz zwei unterschiedliche Ansätze zusammengeführt. Zum Einem erfolgt die Angebotsbewertung basierend auf den niedrigsten Kosten, gemäß dem vom Auftraggeber festgelegen Kostenmodell. Zum anderen das klassische Bestangebotsprinzip nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Dabei wird das beste Angebot anhand mehrerer Zuschlagskriterien ausgewählt.
Qualifiziertes Bestangebotsprinzip
Der wesentliche Unterschied zwischen den herkömmlichen und den „qualifizierten Bestangebotsprinzip“ liegt in den Erfüllungsanfordernissen der Qualitätskriterien. Das bedeutet konkret:
„Die Qualitätskriterien, im Kontext zu Produktanforderungen oder auch Systemzertifizierungen, werden zu einer Qualitätsanforderung, deren Erfüllung die Grundbedingung für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren ist.“ (BBG)
So wird im Gegensatz zu den anderen Verfahren, in welchen die Qualitätskriterien nur unter den SOLL-Kriterien geführt werden oder nur der Preis bewertet wird, die Qualitätskriterien auch unter den MUSS-Kriterien angeführt. Der Preis spielt im „qualifizierten Bestangebotsprinzip“ ebenfalls eine Rolle, die Auswahl des Lieferanten wird jedoch aufgrund der hohen geforderten Qualitätsstandards getroffen.
Diese hohen geforderten Qualitätsstandards können zum Beispiel eine AMA-Gütezeichen, oder die eines vergleichbaren Gütezeichens anderer Mitgliedstaaten, eine IFS Zertifizierung oder die HACCP Richtlinien sein.